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HWS Hochwasserschutz: „8 wichtige Fragen“
Das Ergebnis dieses folgenden Zeitungsberichtes ist für den DU e. V. eine niederschmetternde Aussage aus dem Wasserwirtschaftsamt und ist von der Realität weit entfernt. Diese Aussagen sind vom Schreibtisch aus gesprochen und haben mit der Bereitschaft das Beste für Schrobenhausen zu planen nichts zu tun. Nur schade, dass der Bürger mit weit über 10 Millionen € dabei ist und die Folgekosten sowie die Funktion der Tech. Anlagen in den Sternen geschrieben steht. Zum Thema Hochwasserschutz in Schrobenhausen beinhalten folgenden Seiten, die Fragestellung der Schrobenhausener Zeitung zum HWS an das WWA dazu die Antwort des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt- Herr Pharion Stellungnahme der Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
Frage 6 Angeblich wird ungeklärtes Fäkalienwasser schon bei Platzregen auf Höhe der Wohnbebauung Erlen- und Magnolienweg in den Schönwiesgraben eingeleitet- und das ist wohl auch noch FFH-Gebiet. Ist das Problem bekannt? Ist dafür eine Lösung in Sicht? 	 Antwort WWA Ingolstadt   DU e.V. Reaktion Siebrechen: 	Der Siebrechen ist nur geeignet gegen äußerliches Eindringen von z.B. spielenden Kindern 	Der Austrag bei Platzregen in den Schönwiesgraben  ist weiterhin aktiv. ( Das entspricht nach Meinung des WWA den Regeln der Technik, oder doch nicht ???) Es kann nicht Gesetzeskonform sein, dass Fäkalienwasser (verdünnt) ins FFH Gebiet eingeleitet wird.
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28 Jahre stehen wir, für bürger- nahe Kommunalpolitik in Schrobenhausen
Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
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Frage 6
Frage 6 Angeblich wird ungeklärtes Fäkalienwasser schon bei Platzregen auf Höhe der Wohnbebauung Erlen- und Magnolienweg in den Schönwiesgraben eingeleitet- und das ist wohl auch noch FFH-Gebiet. Ist das Problem bekannt? Ist dafür eine Lösung in Sicht?
DU e.V. Reaktion Siebrechen: Der Siebrechen ist nur geeignet gegen äußerliches Eindringen von z.B. spielenden Kindern Der Austrag bei Platzregen in den Schönwiesgraben ist weiterhin aktiv. ( Das entspricht nach Meinung des WWA den Regeln der Technik, oder doch nicht ???) Es kann nicht Gesetzeskonform sein, dass Fäkalienwasser (verdünnt) ins FFH Gebiet eingeleitet wird.
Antwort WWA Ingolstadt