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Mit der geplanten und wohl entschiedenen Änderung zur Einführung von Bereitschaftspraxen ab März 2018 und der gleichzeitigen Abschaffung der bisherigen Regelung einer funktionierenden ärztlichen Notdienstbereitschaft in Schrobenhausen, ruft der DU e.V. den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages zur Prüfung der geplanten Änderung auf.Die Unterstützung dieser Eingabe haben in der drei monatigen Auslegung 260 Personen mittels Unterschrift bekräftigt. Der Antrag samt Unterschriften wurde an die Gesundheitsministerin Melanie Huml sowie an den Bayerischen Landtag weitergereicht.Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags bzw. der zuständige Fachausschuss hat nun die Eingabe zu prüfen und eine Empfehlung an die Fachbehörde auszusprechen. In den Pilotregionen, in denen die neue Regelung durch die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) bereits eingeführt worden ist, werden den Bürgern und Beitragszahlern in KVB Presseberichten nur positive Erkenntnisse dargestellt, obwohl dem nicht so ist. Erst kürzlich hat das Norddeutsche Fernsehen NDR 3 in einem Erfahrungsbericht aufgezeigt, dass diese Regelung zu Lasten der Bürger und Beitragszahler sowie der Krankenhäuser geht. Der DU e. V und viele Bürger können diese Beurteilung deshalb nicht nachvollziehen. Viele Bürger werden wohl nicht den weiten Weg zur Bereitschaftspraxis wählen, sondern den einfachen Weg ins Krankenhaus, ob stationär oder auch ambulant. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob diese Regelung einen Sinn ergibt, wenn sie nur in der Zeit von 18:00 bis 23:00 oder auch nur bis 22:00 Uhr wie in einigen Bereitschaftsregionen greift. In der übrigen Zeit ist sowieso der Notdienst im Krankenhaus aufzusuchen.
Pressebericht Petitionsabschluss vom 13.11.2017 Bereitschaftspraxen belasten den Beitragszahler
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Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
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Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
Mit der geplanten und wohl entschiedenen Änderung zur Einführung von Bereitschaftspraxen ab März 2018 und der gleichzeitigen Abschaffung der bisherigen Regelung einer funktionierenden ärztlichen Notdienst- bereitschaft in Schroben- hausen, ruft der DU e.V. den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages zur Prüfung der geplanten Änderung auf.Die Unterstützung dieser Eingabe haben in der drei monatigen Auslegung 260 Personen mittels Unterschrift bekräftigt. Der Antrag samt Unterschriften wurde an die Gesundheitsministerin Melanie Huml sowie an den Bayerischen Landtag weitergereicht.Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtagsbzw. der zuständige Fachausschuss hat nun die Eingabe zu prüfen und eine Empfehlung an die Fachbehörde auszusprechen. In den Pilotregionen, in denen die neue Regelung durch die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) bereits eingeführt worden ist, werden den Bürgern und Beitragszahlern in KVB Presseberichten nur positive Erkenntnisse dargestellt, obwohl dem nicht so ist. Erst kürzlich hat das Norddeutsche Fernsehen NDR 3 in einem Erfahrungsbericht aufgezeigt, dass diese Regelung zu Lasten der Bürger und Beitragszahler sowie der Krankenhäuser geht. Der DU e. V und viele Bürger können diese Beurteilung deshalb nicht nachvollziehen. Viele Bürger werden wohl nicht den weiten Weg zur Bereitschaftspraxis wählen, sondern den einfachen Weg ins Krankenhaus, ob stationär oder auch ambulant. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob diese Regelung einen Sinn ergibt, wenn sie nur in der Zeit von 18:00 bis 23:00 oder auch nur bis 22:00 Uhr wie in einigen Bereitschaftsregionen greift. In der übrigen Zeit ist sowieso der Notdienst im Krankenhaus aufzusuchen. zurück
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