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DU Politik DU Anträge an die Stadt Hochwasserschutz
DU Antrag AS 49 vom 12.10.2004 zur Räumung des Rollgrabens. J L   Der DU e.V. stellte den Antrag auf Räumung der Gewässerschale des Rollgrabens. (Bereich ab Erhard bis zur Einmündung Paar) Die Räumung wurde in der KW 10/05 durchgeführt. Antragstext: Am 7.8. und 12.08.04 ist der Rollgraben nach einem kräftigen Niederschlag über sein Grabenbett getreten. Als Folgeerscheinung ist das Kanalsystem in diesem Bereich (Untere Vorstadt) durch den Rückstau überflutet bzw. der Abwasserkanalpegel um 1,3 Meter angestiegen. Aus dieser Tatsache heraus ist festzustellen, dass der Kanal nicht mehr funktionsfähig war. Der angrenzende Heimgarten wurde ebenfalls überflutet. Der Rollgraben ist ein Gewässer III Ordnung und daher in Obhut der Stadt Schrobenhausen. Die im bayerischen Wasserhaushaltsgesetz bzw. Gewässerverordnung vorgesehene regelmäßige Gewässerbetträumung wurde bisher von der Stadt Schrobenhausen missachtet und innerhalb der Amtszeit von Bürgermeister Josef Plöckl nicht durchgeführt. Die Räumung wurde wegen unzureichender Ausführung vom DU e.V. angemahnt und daraufhin nochmals nachgeräumt. Leider erfolgte die Räumung nicht auf der gesamten Rollgraben-Länge (Bereich siehe oben). Die investierten Kosten wurden daher umsonst eingesetzt.
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Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
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DU Antrag AS 49 vom 12.10.2004 zur Räumung des Rollgrabens. J L   Der DU e.V. stellte den Antrag auf Räumung der Gewässerschale des Rollgrabens. (Bereich ab Erhard bis zur Einmündung Paar) Die Räumung wurde in der KW 10/05 durchgeführt. Antragstext: Am 7.8. und 12.08.04 ist der Rollgraben nach einem kräftigen Niederschlag über sein Grabenbett getreten. Als Folgeerscheinung ist das Kanalsystem in diesem Bereich (Untere Vorstadt) durch den Rückstau überflutet bzw. der Abwasserkanalpegel um 1,3 Meter angestiegen. Aus dieser Tatsache heraus ist festzustellen, dass der Kanal nicht mehr funktionsfähig war. Der angrenzende Heimgarten wurde ebenfalls überflutet. Der Rollgraben ist ein Gewässer III Ordnung und daher in Obhut der Stadt Schrobenhausen. Die im bayerischen Wasserhaushaltsgesetz bzw. Gewässerverordnung vorgesehene regelmäßige Gewässerbetträumung wurde bisher von der Stadt Schrobenhausen missachtet und innerhalb der Amtszeit von Bürgermeister Josef Plöckl nicht durchgeführt. Die Räumung wurde wegen unzureichender Ausführung vom DU e.V. angemahnt und daraufhin nochmals nachgeräumt. Leider erfolgte die Räumung nicht auf der gesamten Rollgraben-Länge (Bereich siehe oben). Die investierten Kosten wurden daher umsonst eingesetzt. zurück
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