Hochwasserschutz
Langwiesgraben
Hochwasserschutz vor und nicht in der Stadt
Langwiesgraben
Der Langwiesgraben mündet in den Stadtgraben und ist ein
Gewässer III Ordnung und somit in der städtischen
Zuständigkeit. Der Hochwasserschutz des Langwiesgrabens
beinhaltet die Erstellung eines Rückhaltebeckens. Die weitere
Grabenführung bis zur Hörzhausener Straße bleibt bestehen.
Zum Anhörungsverfahren wurden Anträge gestellt den
Langwiesgraben mittels Rohrsystem über die Bürgermeister-
Götz-Str. bzw. über die Rainau zum Ytong Gelände in den
Rollgraben zu leiten. Ab der dortigen Einleitstelle die
Weiterführung des Rollgrabens mit einem wesentlich
verbreiterten Ablaufquerschnitt unter die St 2046 (Alte
Dorfstraße) führend in die Paar einzuleiten.
Mit diesem Lösungsvorschlag würde der Stadtgraben
erheblich entlastet. Zusätzlich könnte dieses Rohrsystem den
Langwiesgraben sowie das Oberflächenwasser der Angrenzungsbereiche sowie von Steingriff aufnehmen. Durch diese Trassenführung
wird der Stadtkern nicht mehr gefährdet sondern entlastet. Leider haben die Planer die Grabenführung vom westlichen Stadtgraben nach
den östlichen Stadtgraben verlegt. Somit wird sich die Situation im Hochwasserfall im östlichen Bereich erheblich verschlechtern. Es ist
doch sehr denkwürdig, dass der Stadtrat sowie die Verwaltung diese Veränderung ohne Einwand hingenommen und sogar zugestimmt hat.
Es ist anzunehmen, dass die Folgen dieser Entscheidung von keinem der Befürworter erahnt worden sind.
Der DU e.V. stellt sich hinter den Antrag des Anhörungsverfahren (der unbeachtet blieb) und ist der Meinung
den Stadtgraben nicht zu öffnen und mit dieser Einsparung den Langwiesgraben außerhalb des Stadtkern in die Paar zu führen.
Rückhaltebecken im ersten Einsatz Juni 2013
Okt. 2010
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