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Hochwasserschutz Langwiesgraben
Hochwasserschutz vor und nicht in der Stadt
Langwiesgraben
Der Langwiesgraben mündet in den Stadtgraben und ist ein Gewässer III Ordnung und somit in der städtischen Zuständigkeit. Der Hochwasserschutz des Langwiesgrabens beinhaltet die Erstellung eines Rückhaltebeckens. Die weitere Grabenführung bis zur Hörzhausener Straße bleibt bestehen. Zum Anhörungsverfahren wurden Anträge gestellt den Langwiesgraben mittels Rohrsystem über die Bürgermeister- Götz-Str. bzw. über die Rainau zum Ytong Gelände in den Rollgraben zu leiten. Ab der dortigen Einleitstelle die Weiterführung des Rollgrabens mit einem wesentlich verbreiterten Ablaufquerschnitt unter die St 2046 (Alte Dorfstraße) führend in die Paar einzuleiten. Mit diesem Lösungsvorschlag würde der Stadtgraben erheblich entlastet. Zusätzlich könnte dieses Rohrsystem den Langwiesgraben sowie das Oberflächenwasser der Angrenzungsbereiche sowie von Steingriff aufnehmen. Durch diese Trassenführung wird der Stadtkern nicht mehr gefährdet sondern entlastet. Leider haben die Planer die Grabenführung vom westlichen Stadtgraben nach den östlichen Stadtgraben verlegt. Somit wird sich die Situation im Hochwasserfall im östlichen Bereich erheblich verschlechtern. Es ist doch sehr denkwürdig, dass der Stadtrat sowie die Verwaltung diese Veränderung ohne Einwand hingenommen und sogar zugestimmt hat. Es ist anzunehmen, dass die Folgen dieser Entscheidung von keinem der Befürworter erahnt worden sind. Der DU e.V. stellt sich hinter den Antrag des Anhörungsverfahren (der unbeachtet blieb) und ist der Meinung den Stadtgraben nicht zu öffnen und mit dieser Einsparung den Langwiesgraben außerhalb des Stadtkern in die Paar zu führen. Rückhaltebecken im ersten Einsatz Juni 2013  Okt. 2010
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Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
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Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
Hochwasserschutz Langwiesgraben Der Langwiesgraben mündet in den Stadtgraben und ist ein Gewässer III Ordnung und somit in der städtischen Zuständigkeit. Der Hochwasserschutz des Langwiesgrabens beinhaltet die Erstellung eines Rückhaltebeckens. Die weitere Grabenführung bis zur Hörzhausener Straße bleibt bestehen. Zum Anhörungsverfahren wurden Anträge gestellt den Langwiesgraben mittels Rohrsystem über die Bürgermeister-Götz-Str. bzw. über die Rainau zum Ytong Gelände in den Rollgraben zu leiten. Ab der dortigen Einleitstelle die Weiterführung des Rollgrabens mit einem wesentlich verbreiterten Ablaufquerschnitt unter die St 2046 (Alte Dorfstraße) führend in die Paar einzuleiten. Mit diesem Lösungsvorschlag würde der Stadtgraben erheblich entlastet. Zusätzlich könnte dieses Rohrsystem den Langwiesgraben sowie das Oberflächenwasser der Angrenzungsbereiche sowie von Steingriff aufnehmen. Durch diese Trassenführung wird der Stadtkern nicht mehr gefährdet sondern entlastet. Leider haben die Planer die Grabenführung vom westlichen Stadtgraben nach den östlichen Stadtgraben verlegt. Somit wird sich die Situation im Hochwasserfall im östlichen Bereich erheblich verschlechtern. Es ist doch sehr denkwürdig, dass der Stadtrat sowie die Verwaltung diese Veränderung ohne Einwand hingenommen und sogar zugestimmt hat. Es ist anzunehmen, dass die Folgen dieser Entscheidung von keinem der Befürworter erahnt worden sind. Der DU e.V. stellt sich hinter den Antrag des Anhörungsverfahren (der unbeachtet blieb) und ist der Meinung den Stadtgraben nicht zu öffnen und mit dieser Einsparung den Langwiesgraben außerhalb des Stadtkern in die Paar zu führen. Rückhaltebecken im ersten Einsatz Juni 2013  zurück
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