!-- Matomo -->
News Wir über uns Ziele DU Politik Hochwasserschutz Kommunalwahl Publikationen Gesundheit Inhaltsverzeichnis
Hochwasserschutz Weilachbrücke in Weilach
“Weilacher Brücke schreitet voran” Im Zeitungsbericht der “Schrobenhausener Zeitung “vom 21.11.20014 wird angekündigt, dass jetzt doch eine Ausgleichsfläche geschaffen wird. Wie zu lesen war wurde vom Wasserwirtschaftsamt ein erforderlicher Retentionsraum vom 1500m³ errechnet. (Fläche z.B. 100 x 30 x 0,5m tief) Dieser Wert ist geradezu lächerlich. Der vorhandene Rückstau im Juni 2013 Hochwasser hatte ganz andere Demissionen. Für die Unterlieger ist dies kein befriedigendes Ergebnis und reiht sich der negativen Schrobenhausener HWS Planung nahtlos an. 21.November 2014
Im nach hinein zeigt sich, dass die geschaffene Ausgleichsfläche bzw. Flutraum (siehe Bild) schon Verunreinigen aus vergangenen Flutungen schon mit erhöhtem Pegelstand ohne Hochwasser aufweist. Die Ausgleichsfunktion ist bei akuten Hochwasser dadurch nicht mehr gegeben und somit wirkungslos. Zudem ist das Fassungsvermögen entschieden zu gering und bringt für die Unterlieger keine Entlastung sondern eine Mehrbelastung. April 2019
Neue Brücke in Weilach verstößt gegen der Grundregel im HWS Der Bericht vom 01.10.14 der Schrobenhausener Zeitung „ Mehr Platz für die Weilach“ sollte eigentlich alle Schrobenhausener Bürger aufschrecken. Für die Weilacher Bürger sowie Nutzer der Staatstraße 2084 ist dies wohl eine erfreuliche Meldung. Als Schrobenhausener Bürger muss man bei näherer Betrachtung sich sorgen und zugleich die Frage stellen, mit welchem Recht kann das Wasserwirtschaftsamt die Verbreiterung und Erhöhung des Durchlasses der neuen Brücke einfordern ohne zugleich Ausgleichsmaßen zum Hochwasserschutz zu treffen. Mit der Erstellung der neuen Brücke wird eine Erhöhung des Wasserdurchflusses erreicht und somit ein Anstauen der Weilach im Hochwasserfall verhindert. Mit dieser Maßnahme werden im Hochwasserfall die Unterlieger stärker belastet. Gerade dies verstößt gegen die Grundregel im Hochwasserschutz. Die Anlieger der Weilach in Schrobenhausen müssen somit mit höheren Spitzen und kürzerer Vorwarnzeit rechnen. In Schrobenhausen pocht das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt auf diese Grundregel und verhindert die Vergrößerung der Durchflussmenge bzw. Renaturierung von Rollgraben und Schönwiesgraben am Nadelöhr „Alte Dorfstraße“ in Mühlried. Es hat den Anschein, dass das Wasserwirtschaftsamt diese Grundregel nach seiner Einschätzung aufweicht oder verhärtet. Es kann nicht angehen, dass alle angrenzenden Kommunen der Weilach mit dessen Einzugsgebiet von 126 km² nichts für den Hochwasserschutz leisten. Eine allbekannte Regel heißt, dass der Hochwasserschutz dort beginnt wo er entsteht.
01. Oktober 2014
Hochwasserschutz vor und nicht in der Stadt
28 Jahre stehen wir, für bürger- nahe Kommunalpolitik in Schrobenhausen
Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
§DU§
Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
Sie sind hier beim: Hochwasserschutz
Weilachbrücke verstößt gegen HWS Grundsatz
Weilacher Brücke schreitet voran” Im Zeitungsbericht der “Schrobenhausener Zeitung “vom 21.11.20014 wird angekündigt, dass jetzt doch eine Ausgleichsfläche geschaffen wird. Wie zu lesen war wurde vom Wasserwirtschaftsamt ein erforderlicher Retentionsraum vom 1500m³ errechnet. (Fläche z.B. 100 x 30 x 0,5m tief) Dieser Wert ist geradezu lächerlich. Der vorhandene Rückstau im Juni 2013 Hochwasser hatte ganz andere Demissionen. Für die Unterlieger ist dies kein befriedigendes Ergebnis und reiht sich der negativen Schrobenhausener HWS Planung nahtlos an. 21.November 2014
Neue Brücke in Weilach verstößt gegen der Grundregel im HWS Der Bericht vom 01.10.14 der Schrobenhausener Zeitung „ Mehr Platz für die Weilach“ sollte eigentlich alle Schrobenhausener Bürger aufschrecken. Für die Weilacher Bürger sowie Nutzer der Staatstraße 2084 ist dies wohl eine erfreuliche Meldung. Als Schrobenhausener Bürger muss man bei näherer Betrachtung sich sorgen und zugleich die Frage stellen, mit welchem Recht kann das Wasserwirtschaftsamt die Verbreiterung und Erhöhung des Durchlasses der neuen Brücke einfordern ohne zugleich Ausgleichsmaßen zum Hochwasserschutz zu treffen. Mit der Erstellung der neuen Brücke wird eine Erhöhung des Wasserdurchflusses erreicht und somit ein Anstauen der Weilach im Hochwasserfall verhindert. Mit dieser Maßnahme werden im Hochwasserfall die Unterlieger stärker belastet. Gerade dies verstößt gegen die Grundregel im Hochwasserschutz. Die Anlieger der Weilach in Schrobenhausen müssen somit mit höheren Spitzen und kürzerer Vorwarnzeit rechnen. In Schrobenhausen pocht das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt auf diese Grundregel und verhindert die Vergrößerung der Durchflussmenge bzw. Renaturierung von Rollgraben und Schönwiesgraben am Nadelöhr „Alte Dorfstraße“ in Mühlried. Es hat den Anschein, dass das Wasserwirtschaftsamt diese Grundregel nach seiner Einschätzung aufweicht oder verhärtet. Es kann nicht angehen, dass alle angrenzenden Kommunen der Weilach mit dessen Einzugsgebiet von 126 km² nichts für den Hochwasserschutz leisten. Eine allbekannte Regel heißt, dass der Hochwasserschutz dort beginnt wo er entsteht. 01. Oktober 2014
Im nach hinein zeigt sich, dass die geschaffene Ausgleichsfläche bzw. Flutraum (siehe Bild) schon Verunreinigen aus vergangenen Flutungen mit erhöhtem Pegelstand ohne Hochwasser aufweist. Die Ausgleichsfunktion ist bei akuten Hochwasser dadurch nicht mehr gegeben und somit wirkungslos. Zudem ist das Fassungsvermögen entschieden zu gering und bringt für die Unterlieger keine Entlastung sondern eine Mehrbelastung.
April 2019
Hochwasserschutz beginnt dort, wo HW entsteht