!-- Matomo -->
DU Politik Verwaltung
Anträge Verwaltung 3
Der DU e.V. reicht erneut mit Antrag AS63-2 zur Hebung der Transparenz innerhalb von Stadtratsentscheidungen ein. J Betriff: - Antrag AS 63-2 vom 26.06.2014 zur Geschäftsordnung (GO) der Stadt Schrobenhausen Bezug: - § 33 Satz 3 der Geschäftsordnung der Stadt Schrobenhausen Der DU e.V. wiederholt seinen Antrag vom 28.10.2013 bzw. vom 31.01.2001 unter Punkt 2 und bittet diesen dem neu gewählten Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen. Antrag zum Sitzungsprotokoll- Niederschrift: - Alle Stimmberechtigen die mit nein votieren sind im Protokoll über Art.54 Abs. 1 Satz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung hinaus namentlich aufzuführen. - § 33 Satz 3 „Form und Inhalt“ der Geschäftsordnung für den Stadtrat Schrobenhausen ist in der neuen Fassung diesbezüglich zu ändern. DU Antrag AS 63 vom 28.10.2013 DU Antrag AS 63-2 vom 26.06.2014 Antrag wurde am 24.03.2015 einstimmig vom Stadtrat angenommen. Super und Danke !!!!! Im Zeichen der Zeit wird die Transparenz der Politik von allen Seiten hoch gepriesen. Auch in Schrobenhausen ist man bemüht diese Offenheit dem Bürger gegenüber zu praktizieren. Zu dieser Offenheit gehört nach unserer Ansicht auch, dass der Bürger wissen sollte wie der von ihm gewählte Stadtrat zu den einzelnen Tagespunkten entschieden hat. Die Veröffentlichung eines Abstimmungsergebnisses nach Art.54 Abs. 1 Satz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung ist nach unserer Auffassung veraltet. Dem Stadtrat würde es gut zu Gesicht stehen, wenn Stimmberechtigen die mit nein votieren, namentlich in der Niederschrift festgehalten werden. Wir stellen einen wiederholten (AS15 vom 31.01.2001 Punkt 2) Antrag:  Antrag zur Sitzungsprotokoll- Niederschrift:
Alle Stimmberechtigen die mit nein votieren sind im Protokoll  über Art.54 Abs. 1 Satz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung hinaus namentlich aufzuführen. Zudem ist § 33 Satz 3 „Form und Inhalt“ der Geschäftsordnung für den Stadtrat Schrobenhausen vom 07.05.2008 diesbezüglich zu ändern. DU Antrag AS 15 vom 30.01.2001 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (GO) des Stadtrates zur Abstimmungsergebnisprotokollierung. Damaliger gemeinsamer Antrag mit der SPD und BVS.
Sie sind hier: Politik - Verwaltung
28 Jahre stehen wir, für bürger- nahe Kommunalpolitik in Schrobenhausen
Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
§DU§
Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
Der DU e.V. reicht erneut mit Antrag AS63-2 zur Hebung der Transparenz innerhalb von Stadtratsentscheidungen ein. J Betriff: - Antrag AS 63-2 vom 26.06.2014 zur Geschäftsordnung (GO) der Stadt Schrobenhausen Bezug: - § 33 Satz 3 der Geschäftsordnung der Stadt Schrobenhausen Der DU e.V. wiederholt seinen Antrag vom 28.10.2013 bzw. vom 31.01.2001 unter Punkt 2 und bittet diesen dem neu gewählten Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen. Antrag zum Sitzungsprotokoll- Niederschrift: - Alle Stimmberechtigen die mit nein votieren sind im Protokoll über Art.54 Abs. 1 Satz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung hinaus namentlich aufzuführen. - § 33 Satz 3 „Form und Inhalt“ der Geschäftsordnung für den Stadtrat Schrobenhausen ist in der neuen Fassung diesbezüglich zu ändern. DU Antrag AS 63 vom 28.10.2013 DU Antrag AS 63-2 vom 26.06.2014 Antrag wurde am 24.03.2015 einstimmig vom Stadtrat angenommen. Super und Danke !!!!! Im Zeichen der Zeit wird die Transparenz der Politik von allen Seiten hoch gepriesen. Auch in Schrobenhausen ist man bemüht diese Offenheit dem Bürger gegenüber zu praktizieren. Zu dieser Offenheit gehört nach unserer Ansicht auch, dass der Bürger wissen sollte wie der von ihm gewählte Stadtrat zu den einzelnen Tagespunkten entschieden hat. Die Veröffentlichung eines Abstimmungsergebnisses nach Art.54 Abs. 1 Satz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung ist nach unserer Auffassung veraltet. Dem Stadtrat würde es gut zu Gesicht stehen, wenn Stimmberechtigen die mit nein votieren, namentlich in der Niederschrift festgehalten werden. Wir stellen einen wiederholten (AS15 vom 31.01.2001 Punkt 2) Antrag: Antrag zur Sitzungsprotokoll- Niederschrift:
Verwaltung 3
Sie sind hier: Politik - Verwaltung