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Publikationen
Schreiben an den Landrat als Träger des Kreiskrankenhauses Schrobenhausen. Herrn Roland Weigert Schrobenhausen, den 13.11.2017 Sehr geehrter Herr Landrat, wie Ihnen bekannt ist, wird die geplante und wohl entschiedene Änderung zur Erstellung von Bereitschaftspraxen ab März 2018 mit der Abschaffung der bisherigen Regelung eines funktionierenden ärztlichen Notdienstes in Schrobenhausen eingeführt. Der DU e.V. hat den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages sowie die Gesundheitsministerin Melanie Huml zur Prüfung der geplanten Änderung gebeten. In den Pilotregionen, in denen die neue Regelung durch die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) bereits eingeführt worden ist, werden den Bürgern und Beitragszahlern in Presseberichten der KVB immer positive Ergebnisse aufgetischt, obwohl dem nicht so ist. Erst kürzlich hat das Norddeutsche Fernsehen NDR 3 in einem Bericht aufgezeigt, dass diese Regelung zu Lasten der Bürger und Beitragszahler sowie der Krankenhäuser geht. Der DU e.V. und viele Bürger können diese Beurteilung deshalb nicht nachvollziehen. Der Landkreis als Kostenträger des Kreiskrankenhaus Schrobenhausen sollte doch bestrebt sein, das vorhandene Haushaltsdefizit abzubauen und nicht zulassen, dass zusätzliche Lasten aufgetragen werden. Viele Bürger wählen nicht den Weg zur Bereitschaftspraxis, sondern den einfachen Weg ins Krankenhaus, ob stationär oder auch ambulant. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob diese Regelung einen Sinn ergibt, wenn sie nur in der Zeit von 18:00 bis 23:00 oder auch nur bis 22:00 Uhr greift. In der übrigen Zeit ist sowieso der Notdienst im Krankenhaus aufzusuchen Der DU e.V. bittet Sie, sich der Sache im eigenen Interesse anzunehmen. Wir bedanken uns im Voraus.
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Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
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Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
Schreiben an den Landrat als Träger des Kreiskrankenhauses Schrobenhausen. Herrn Roland Weigert Schrobenhausen, den 13.11.2017 Sehr geehrter Herr Landrat, wie Ihnen bekannt ist, wird die geplante und wohl entschiedene Änderung zur Erstellung von Bereitschafts- praxen ab März 2018 mit der Abschaffung der bisherigen Regelung eines funktionierenden ärztlichen Notdienstes in Schrobenhausen eingeführt. Der DU e.V. hat den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages sowie die Gesundheitsministerin Melanie Huml zur Prüfung der geplanten Änderung gebeten. In den Pilotregionen, in denen die neue Regelung durch die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) bereits eingeführt worden ist, werden den Bürgern und Beitragszahlern in Presseberichten der KVB immer positive Ergebnisse aufgetischt, obwohl dem nicht so ist. Erst kürzlich hat das Norddeutsche Fernsehen NDR 3 in einem Bericht aufgezeigt, dass diese Regelung zu Lasten der Bürger und Beitragszahler sowie der Krankenhäuser geht. Der DU e.V. und viele Bürger können diese Beurteilung deshalb nicht nachvollziehen. Der Landkreis als Kostenträger des Kreiskrankenhaus Schrobenhausen sollte doch bestrebt sein, das vorhandene Haushaltsdefizit abzubauen und nicht zulassen, dass zusätzliche Lasten aufgetragen werden. Viele Bürger wählen nicht den Weg zur Bereitschaftspraxis, sondern den einfachen Weg ins Krankenhaus, ob stationär oder auch ambulant. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob diese Regelung einen Sinn ergibt, wenn sie nur in der Zeit von 18:00 bis 23:00 oder auch nur bis 22:00 Uhr greift. In der übrigen Zeit ist sowieso der Notdienst im Krankenhaus aufzusuchen Der DU e.V. bittet Sie, sich der Sache im eigenen Interesse anzunehmen. Wir bedanken uns im Voraus.
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