DU Kreis- Politik
Sehr geehrter Herr Landrat,
bereits
seit
Anfang
des
Jahres
wurde
von
Jägerinnen
und
Jägern
in
regelmäßigen
Abständen
bei
der
Unteren
Jagdbehörde,
Frau
Sander,
nachgefragt,
wie
sich
der
Landkreis
zum
Erlass
einer
Allgemeinverfügung
zur
Zulassung
von
Nachtsichtgeräten
zur
Bejagung
von
Schwarzwild
verhält.
Die
hier
erhaltene
Aussage
war
eindeutig.
Es
wird
im
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
keine
Allgemeinverfügung
geben,
sondern
vielmehr
Einzelanträge,
die
mit
aussagekräftiger
Begründung,
gestellt
werden
müssen.
Diese
würden
dann
individuell
geprüft
und
genehmigt.
Inzwischen
sind
knapp
30
(!)
Einzelanträge
gestellt
und
(kostenpflichtig)
genehmigt
worden.
Die
Nachbarlandkreise
Eichstätt
und
Pfaffenhofen
erstellten
diese
Allgemeinverfügung
bereits
im
Frühjahr
im
Hinblick
auf
die
drohende
Ausbreitung
der
Afrikanischen
Schweinepest
(ASP).
Nachdem
die
ASP
tatsächlich
auch
schon
Deutschland
erreicht
hatte,
zog
im
August
der
Landkreis-Nachbar
die
kreisfreie
Stadt
Ingolstadt
mit
der
Allgemeinverfügung
nach.
Der
Jagdschutzverein
Neuburg
stellte
erstmals
im
September
eine
schriftliche
Anfrage diesbezüglich an die Untere Jagdbehörde.
Am
12.10.2020
fand
ein
Gespräch
im
Veterinäramt
statt,
zu
dem
Herr
Dr.
Riedl
die
Hegeringleitereingeladen
hatte.
Auf
Nachfrage
der
Vorsitzenden
des
Vereins,
Frau
Liepelt
(auch
stellv.
Hegeringleitung
im
Hegering
Stepperg),
wurde
von
Frau
Sander
mitgeteilt,
dass
die
Allgemeinverfügung
verfasst
sei
und
derzeit
in
der
Rechtsabteilung
liege.Da
weder
die
Revierinhaber
noch
der
Jagdschutzverein
seither
neuen
Informationen
bezüglich
der
Allgemeinverfügung
erhalten
haben,
erkundigte
sich
Frau
Liepelt
am
20.
November
2020
noch
einmal
sowohl
bei
der
Unteren
Jagdbehörde
als
auch
beim
Veterinäramt.
Herr
Dr.
Riedl
zeigte
sich
äußerst
überrascht,
dass
dieses
Thema
nicht
längst
vom
Tisch
sei.
Die
Allgemeinverfügung
sei
allerdings
nicht
sein
Aufgabengebiet.
Am
20.11.2020
wurden
auch
Sie,
Herr
Landrat,
in
der
Sache informiert.
Kreisrat Tobias Gensberger Am 23.11.2020 beantwortete Frau Sander von der Unteren Jagdbehörde die erneute Nachfrage
von
Frau
Liepelt
mit
folgenden
Worten:„…nach
wie
vor
muss
ich
Dich
bzw.
Euch
um
Geduld
bitten.
Die
Allgemeinverfügung
bedarf
nocheiner
rechtlichen
Abstimmung.
Hierzu
warten
wir
auf
die
Rückmeldung
der
Regierung
von
Oberbayern.
Sobald
die
Allgemeinverfügung
erlassen
wird, werden die Revierinhaber von mir informiert.“
Aufgrund
der
drohenden
Ausbreitung
der
ASP
ist
nicht
nachvollziehbar,
warum
der
Erlass
der
Allgemeinverfügung
im
Landkreis
Neuburg-
Schrobenhausen
so
lange
dauert.
Die
Jägerschaft
wird
deutschlandweit
angehalten,
das
Schwarzwild
strikt
zu
bejagen.
Nachdem
bedingt
durch
die
Pandemie
inzwischen
auch
hier
im
Landkreis
einige
Drückjagden
abgesagt
wurden
und
sich
die
Bejagung
momentan
bis
auf
Weiteres auf die Ansitz- und Einzeljagd konzentriert, ist der Erlass der
Allgemeinverfügung als dringende Angelegenheit zu behandeln.
Die
Jägerinnen
und
Jäger
sind
sich
ihrer
Aufgabe
der
strikten
Bejagung
durchaus
bewusst.
Die
Untere
Jagdbehörde
ist
jedoch
auch
verpflichtet,
der
Jägerschaft
alle
Möglichkeiten
der
Bejagungzur
Verfügung
zu
stellen.
Falls
es
zu
einem
Ausbruch
der
ASP
kommt,
müssen
schließlich
auch
die
Jägerinnen
und
Jäger
zusammen
mit
den
Jagdgenossen
(=Landwirte)
das
Veterinäramt
tatkräftig
bei
der
Kadaversuche
unterstützen.
Bayernweit
wurden
in
vielen
Landkreisen
diesbezüglich
Allgemeinverfügungen
ausgestellt
-
auch
in
Landkreisen
mit
einer
geringeren
Population
an
Schwarzwild
im
Vergleich
zum
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen.
Als
aktiver
Jäger
im
Landkreis,
Revierinhaber
der
Gemeinschaftsjagd
Irgertsheim
und,
in
meiner
Funktion
als
1.
Bürgermeister
der
Gemeinde
Bergheim,
Jagdvorsteher
von
Bergheim,
bin
ich
persönlich
enttäuscht,
dass
hier,
in
unserem
Landkreis,
nicht
schnell
gehandelt
wird.
Besonders
unverantwortlich
finde
ich
es
der
Landwirtschaft
gegenüber.
Denn
die
Landwirte
stehen
vor
einem
Ernteverbot
und
massiven
Einbußen,
falls
die
ASP
hier
den
Landkreis
erreicht.
Ich
bitte
Sie
daher
eindringlich
die
genannte
Allgemeinverfügung
umgehend
zu
erlassen
oder
die
Verhinderungsgründe
für
einen
Erlass zu nennen. Eventuell könnte in diesem Fall auch eine Entscheidung des Kreistages behilflich sein.
Die
Jagdschutzvereine
Neuburg
a.
d.
Donau
und
Schrobenhausen
sowie
der
Bayerische
Bauernverband,
Kreisverband
Neuburg-
Schrobehausen, erhalten einen Abdruck dieses Schreibens.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Tobias Gensberger
Kreisrat
Nachtsichtgeräte
28 Jahre
stehen wir, für bürger-
nahe Kommunalpolitik
in Schrobenhausen
Die Unabhängigen
Schrobenhausener e.V.