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Hochwasserschutz Planfeststellungsverfahren
Hochwasserschutz vor und nicht in der Stadt
HWS am Busbahnhof, eine Fehlplanung;
Fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit fand die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren “Busbahnhof” statt. Der Bürger hatte die Möglichkeit zu den eingereichten Einwänden Stellung zu beziehen. Die Planungsvorhabenträger, Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt die Stadt Schrobenhausen sowie das Planungsbüro stellten sich der Fragen der spärlich anwesenden Bürger. Gegenstand dieser notwendigen und kostenintensiven Planung ist die Tatsache, dass die Erstellung des Parkplatzes am Busbahnhof „eine nicht so genehmigte Baumaßnahme“ für die Behörde darstellt. Durch Anhebung der Parkplatzfläche im paarseitigen Bereich geht im Hochwasserfall Retentionsraum verloren. Durch Schaffung von Ausgleichflächen im Goachat und Erstellung eines Bypasses der Paar im Bereich des Parkplatzes die von der Behörde gefordert, muss ausgeglichen werden. Aus dieser Gegebenheit heraus entstehen der Stadt Kosten im 7 stelligen Bereich, die von der Stadt bzw. aus Steuergeldern der Bürger getragen werden müssen. Bei genauer Betrachtung könnte die Schuldfrage geklärt werden. Für diesen Fehltritt gibt es keine Bezuschussung seitens des Staates.Die dafür erforderliche Ausgleichsfläche bzw. Retentionsraum soll im Goacht durch Anhebung eines Fahrweges geschaffen werden. Die erforderlichen Kosten sind hierfür nicht in der bisherigen Planung einbezogen.
Die zur Anhörung erschienenen und betroffenen Landwirte zeigten Bereitschaft die erforderlichen Grundstücke für den Vorhabens Träger zur Verfügung zu stellen. In der weiteren Diskussion äußerten die Landwirte, dass von Ihnen Bereitschaft besteht, ihre Grundstücke für den erforderlichen Retentionsraum bereitzustellen. Sie bestätigten zudem, dass bisher niemand diesbezüglich an Ihnen herangetreten ist. Diese Maßnahme ist nicht erforderlich, wenn in absehbarer Zeit das gesamte Hochwasserschutzkonzept Schrobenhausen verwirklicht werden sollte. Die Planungskosten für das Vorhaben Busbahnhof bewegen sich im oberen 5 stelligen Bereich und sind Kosten die den Haushalt sofort belasten. Der DU e. V. ist nach wie vor der Meinung, dass schon bei der Auftragsvergabe an den Planer des HWS der Fehler im Auftragsinhalt begangen wurde. Schrobenhausen benötigt einen HWS für Schrobenhausen und nicht in Schrobenhausen.
Siehe auch “Pressebericht”
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28 Jahre stehen wir, für bürger- nahe Kommunalpolitik in Schrobenhausen
Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
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Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
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Fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit fand die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren “Busbahnhof” statt. Der Bürger hatte die Möglichkeit zu den eingereichten Einwänden Stellung zu beziehen. Die Planungsvorhabenträger, Wasser- wirtschaftsamt, Landratsamt die Stadt Schrobenhausen sowie das Planungsbüro stellten sich der Fragen der spärlich anwesenden Bürger. Gegenstand dieser notwendigen und kostenintensiven Planung ist die Tatsache, dass die Erstellung des Parkplatzes am Busbahnhof „eine nicht so genehmigte Baumaßnahme“ für die Behörde darstellt. Durch Anhebung der Parkplatzfläche im paarseitigen Bereich geht im Hochwasserfall Retentionsraum verloren. Durch Schaffung von Ausgleichflächen im Goachat und Erstellung eines Bypasses der Paar im Bereich des Parkplatzes die von der Behörde gefordert, muss ausgeglichen werden. Aus dieser Gegebenheit heraus entstehen der Stadt Kosten im 7 stelligen Bereich, die von der Stadt bzw. aus Steuergeldern der Bürger getragen werden müssen. Bei genauer Betrachtung könnte die Schuldfrage geklärt werden. Für diesen Fehltritt gibt es keine Bezuschussung seitens des Staates. Die dafür erforderliche Ausgleich-fläche bzw. Retentions-raum soll im Goacht durch Anhebung eines Fahrweges geschaffen werden. Die erforderlichen Kosten sind hierfür nicht in der bisherigen Planung einbezogen. Die zur Anhörung erschienenen und betroffenen Land-wirte zeigten Bereitschaft die erforderlichen Grundstücke für den Vorhabens Träger zur Verfügung zu stellen. In der weiteren Diskussion äußerten die Landwirte, dass von Ihnen Bereitschaft besteht, ihre Grundstücke für den erforder- lichen Retentionsraum bereitzustellen. Sie bestätigten zudem, dass bisher niemand diesbezüglich an Ihnen herangetreten ist. Diese Maßnahme ist nicht erforderlich, wenn in absehbarer Zeit das gesamte Hochwasserschutzkonzept Schroben- hausen verwirklicht werden sollte. Die Planungskosten für das Vorhaben Busbahnhof bewegen sich im oberen 5 stelligen Bereich und sind Kosten die den Haushalt sofort belasten. Der DU e. V. ist nach wie vor der Meinung, dass schon bei der Auftragsvergabe an den Planer des HWS der Fehler im Auftragsinhalt begangen wurde. Schrobenhausen benötigt einen HWS für Schrobenhausen und nicht in Schrobenhausen. zurück
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