Publikationen
Mit der geplanten und wohl entschiedenen Änderung zur Einführung von
Bereitschaftspraxen ab März 2018 und der gleichzeitigen Abschaffung der
bisherigen Regelung einer funktionierenden ärztlichen Notdienstbereitschaft in
Schrobenhausen, ruft der DU e.V. den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages
zur Prüfung der geplanten Änderung auf.Die Unterstützung dieser Eingabe haben in
der drei monatigen Auslegung 260 Personen mittels Unterschrift bekräftigt. Der Antrag
samt Unterschriften wurde an die Gesundheitsministerin Melanie Huml sowie an den
Bayerischen Landtag weitergereicht.Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags
bzw. der zuständige Fachausschuss hat nun die Eingabe zu prüfen und eine Empfehlung an die Fachbehörde
auszusprechen.
In den Pilotregionen, in denen die neue Regelung durch die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) bereits eingeführt
worden ist, werden den Bürgern und Beitragszahlern in KVB Presseberichten nur positive Erkenntnisse dargestellt, obwohl
dem nicht so ist.
Erst kürzlich hat das Norddeutsche Fernsehen NDR 3 in einem Erfahrungsbericht aufgezeigt, dass diese Regelung zu Lasten
der Bürger und Beitragszahler sowie der Krankenhäuser geht.
Der DU e. V und viele Bürger können diese Beurteilung deshalb nicht nachvollziehen.
Viele Bürger werden wohl nicht den weiten Weg zur Bereitschaftspraxis wählen, sondern den einfachen Weg ins
Krankenhaus, ob stationär oder auch ambulant.
Es stellt sich überhaupt die Frage, ob diese Regelung einen Sinn ergibt, wenn sie nur in der Zeit von 18:00 bis 23:00 oder
auch nur bis 22:00 Uhr wie in einigen Bereitschaftsregionen greift. In der übrigen Zeit ist sowieso der Notdienst im
Krankenhaus aufzusuchen.
Pressebericht Petitionsabschluss vom 13.11.2017
Bereitschaftspraxen belasten den Beitragszahler
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