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DU Politik DU Anträge an die Stadt Hochwasserschutz
DU Antrag AS 55-2  Rollgraben Mündung rückverlegen nach der St. 2046    Im Zuge der Anhörung zum Planfeststellugsverfahren „Hochwasserfreilegung von Schrobenhausen“ stellte der DU e.V. den Antrag  am 21.06 2007 mit Zeichen AS 55  Antrag AS-55 an den Stadtrat auf Verlegung der Rollgrabenmündung in die Paar ca. 200 Meter hinter der Staatsstraße 2046 mit ausreichendem Durchlass im Brückenbereich zu entlasten Da bis heute, nach 19 Jahren diese Schwachstelle im Hochwasserschutzsystem für Schrobenhausen nicht beseitigt ist und auch in der Planung nicht vorgesehen ist, wiederholen wir diese notwendige Forderung.  DU Antrag AS 55-2 Begründung: Die Brücke an der Alten Dorfstraße bzw. Staatstraße 2046 ist in seiner Durchlasskapazität im Ernstfall  (Breite und Höhe) überlastet. Das WWA bzw. StBA plant in Flussaufwärtsrichtung die baugleiche Ledererbrücke den Durchlass um 30% zu erhöhen.  Dies ist ein Widerspruch zu den flussabwärts vorhandenen Brücken mit gleicher Bauart, die keine Erweiterung erhalten, obwohl die Brücke an der Regensburger Straße ohne Erweiterung saniert wurde und zudem die Wassermenge der Weilach (95 m³/s 2024) und auch die Brücke an der Alten Dorfstraße zu bewältigen haben. Dadurch kommt es zum Rückstau im Stadtbereich von Schrobenhausen und wird von hinten her beflutet. Die Planung der Hochwasserfreilegung von Schrobenhausen hat diese Tatsache bisher nicht mit einbezogen.  Der DU e.V. Stellt mit seinem Antrag AS 55-2 die Forderung, dass der fehlende Durchlass-Querschnitt unter die Staatstraße 2046 (Alte Dorf Straße) mit neuem erweiterten Rollgrabenbecken und Eimündung an die frühere Stelle hinter der ST 2046 in die Paar ausgeglichen wird. (siehe beigefgte Skizze)  Bei einem Pegelstand von etwa 3,2 Meter hat der Wasserpegel bereits die Unterzüge der Brücke erreicht und wirkt zudem als Bremse der Fließgeschwindigkeit. Um hier gegen zu wirken, beantragen wir einen Überlauf in einen mindestens 20 m² erweiterten  Durchlass in das vergrößerte Flutgrabenbecken des Rollgrabens unter der Staatsstraße 2046 mit Mündung an die frühere Eimündungsstelle.  Die nachteilige Maßnahme der Höherlegung der ST 2046 würde den früheren Ist-Zustand annähernd wieder herstellen. Die damalige bauliche Veränderung führte der Landkreis mit dem staatlich Straßenbauamt Ingolstadt durch. Die Baukosten (Renaturierung) hat der Landkreis mit dem Straßenbauamt Ingolstadt zu tragen.  Wir bitten um zeitnahe Rückantwort mit vorgesehenen Bearbeitungsweg dieses Antrages.       21.07.2026
Sie sind hier: Politik - Anträge
§DU§ Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
Rollgrabenmündung rückverlegen nach der St 2046 Alte Planungssünden beheben
ß DU ß Di e Unabhängig en Schrobenhausener e. V. DU Antrag: Rollgraben Mündung hinter der St. 2046 an die frühere Mündungsstell e zurück verlegen .
Paar Ausleitung bei Pegel üb er 3,12 m in den ve rgrößerten Rollgra ben der als Flutgraben dienen soll.
Pfeil markierte Stelle
Mit dies er Maßnahmen wird ein Stau an den Unterzügen der Paarbrücke verhindert und somit die Abflussgeschwindigkeit nicht beei nträchtigt.
30 Jahre stehen wir, für bürger- nahe Kommunalpolitik in Schrobenhausen
Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
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DU Antrag AS 55-2 Rollgraben Mündung rückverlegen nach der St 2046   Im Zuge der Anhörung zum Planfeststellugsverfahren „Hochwasserfreilegung von Schrobenhausen“ stellte der DU e.V. den Antrag am 21.06 2007 mit Zeichen AS 55 Antrag AS 55 an den Stadtrat auf Verlegung der Rollgraben- mündung in die Paar ca. 200 Meter hinter der Staatsstraße 2046 mit ausreichendem Durchlass im Brückenbereich zu entlasten, Da bis heute nach 19 Jahren diese Schwachstelle im Hochwasserschutzsystem für Schrobenhausen nicht beseitigt ist und auch in der Planung nicht vorgesehen ist, wiederholen wir diese notwendige Forderung. DU Antrag AS 55-2 Begründung: Die Brücke an der Alten Dorfstraße bzw. Staatstraße 2046 ist in seiner Durchlasskapazität im Ernstfall (Breite und Höhe) überlastet. Das WWA bzw. StBA plant in Flussaufwärtsrichtung die baugleiche Ledererbrücke den Durchlass um 30% zu erhöhen. Dies ist ein Widerspruch zu den flussabwärts vorhandenen Brücken mit gleicher Bauart, die keine Erweiterung erhalten, obwohl die Brücke an der Regensburger Straße ohne Erweiterung saniert wurde und zudem die Wassermenge der Weilach (95 m³/s 2024) und auch die Brücke an der Alten Dorfstraße zu bewältigen haben. Dadurch kommt es zum Rückstau im Stadt- bereich von Schrobenhausen und wird dieser von hinten her überflutet. Die Planung der Hochwasserfreilegung von Schrobenhausen hat diese Tatsache bisher nicht mit einbezogen. Der DU e.V. Stellt mit seinem Antrag AS 55-2 die Forderung, dass der fehlende Durchlass-Querschnitt unter der Staatstraße 2046 (Alte Dorf Straße) mit neuem erweiterten Rollgrabenbecken und Eimündung an die frühere Stelle hinter der ST 2046 in die Paar ausgeglichen wird. (siehe beigefügte Skizze) Bei einem Pegelstand von etwa 3,2 Meter hat der Wasserpegel bereits die Unterzüge der Brücke erreicht und wirkt zudem als Bremse der Fließgeschwindigkeit. Um hier gegen zu wirken, beantragen wir einen Überlauf auf ein mindestens 20 m² erweiterten Durchlass in das vergrößerte Flutgrabenbecken des Rollgrabens unter der Staatsstraße 2046 mit Mündung an die frühere Eimündungsstelle. Die nachteilige Maßnahme der Höherlegung der ST 2046 würde den früheren Ist-Zustand annähernd wieder herstellen. Die damalige bauliche Veränderung führte der Landkreis mit dem staatlich Straßenbauamt Ingolstadt durch. Die Baukosten (Renaturierung) hat der Landkreis mit dem Straßenbauamt Ingolstadt zu tragen. Wir bitten um zeitnahe Rückantwort mit vorgesehenen Bearbeitungsweg dieses Antrages. 21.07.2026
Rollgrabenmündung rückverlegen nach der St 2046 Alte Planungssünden beheben
DU Antrag: Rollgraben Mündung hinter der St. 2046 an die frühere Mündungsstell e zurück verlegen .
Paar Ausleitung bei Pegel üb er 3,12 m in den ve rgrößerten Rollgra ben der als Flutgraben dienen soll.
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Mit dies er Maßnahmen wird ein Stau an den Unterzügen der Paarbrücke verhindert und somit die Abflussgeschwindigkeit nicht beei nträchtigt.